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Nun kam mir die Idee, mittels eines sehr stabielen Kennzeichenhalters, der auch gleichzeitig als Reservekanister-Halterung dienen soll, das Rücklichtgeraffel am Heck des Beiwagens, ca. in der Mitte (wegen der AHK kann ich nicht direkt neben das Motorrad gehen) zu montieren.
Was sagt hier der Tüv bzw. die Zulassung? Ist es legal, oder muss das Rücklicht am oder direkt neben dem Motorrad angebracht sein??
1000send Dank für die Infos und liebe Grüße,
Thomas