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Wertverlust eines Gespannes

17. Februar 2010 11:42

Hallo,

da ich mein Gespann aus dem Geschäftsvermögen rausnehme und künftig nur noch privat nutze (das Steuerrecht wurde jetzt zum Nachteil geändert), muss ich nun einen gewissen Fahrzeugwert als Einnahme verbuchen.

Was verliert ein Gespann im Jahr als Wert?

Zum Fahrzeug: Bj ist 1996, gekauft mit 70.000km vor 3 Jahren für 9.900,-
Seither auch im Winter unterwegs gewesen. Gefahrenen Kilometer: 20.000
keine Teile repariert, Scheibe am Beiwagen muss getauscht werden (380,- + Montage), TÜV fällig

Was kann als unterster Wert für das Gespann angesetzt werden? Normal will man ja immer, dass das Gespann mehr wert ist, bei mir ist das nun anders rum :wink: Da mein Mopedhändler sich mit Gespannen nicht auskennt, frage ich jetzt erst mal hier nach.

Gruß Axel

17. Februar 2010 12:14

tag Axel,
das problem mit gespanne ist das da nicht so ist wie mit moppeds,
es gibt da keine richtige gebrauchtpreise fur, denn markt ist zu klein fur so was zu bestimmen.
meistens geht es nach frage und angebote, da sieht mann auch sicher nach ob das gespann in ordnung ist, gelaufene km, und sorte vom umbau.
in Deutschland kommt da ja noch denn TUV dabei, so kann mann sehen ob das gespann technisch in ordnung ist.
aber wenn du das im eigenen bereich umschreiben lasst dann kannst du ja die richtpreise vom mopped solo behalten, da wird mann sicher keine probleme uber machen....
ist bloss ein tip! :wink:
gruss Leopold

17. Februar 2010 12:30

Das FA will von Dir doch nen fiktiven Verkaufspreis am freien Markt sehen

Also ich würde erst mal sehen was das Solomopped noch wert ist
dann den geschätzten Neupreis des Gespannumbaus nehmen und
den auf 8-10 Jahre verteilen und dann sehen was der Umbau noch
wert ist, dann die erforderlichen Arbeiten Scheibe TüV Reifen und
womögliche Schäden ;-) etc. in Abzug bringen, dann noch 10 %
Abzug für Verlust wg. Verkauf im Winter bist Du bei einem glaub
würdigen Wert fürs FA, denn nix anderes wollen die ja hören,
und dann lässt sich dass notfalls noch verhandeln ( z.B. die 10%
Abzug für Winterverkauf, da Du das Mopped ja behälst )

Wichtig für die FA ler ist doch dass die Rechnung für die nachvollziehbar
bleibt

Hoffe etwas geholfen zu haben

Grüße

Eugen j.keusen

17. Februar 2010 12:32

Hallo Leopold,

wie Du richtig sagst, genügt mir ein Richtwert, da ich das gespann ja behalte. ich will natürlich nicht über dem tatsächlichen Wert liegen, weil ich das ja dann teuer versteueren muss. Ich will natürlich auch keinen unglaubwürdigen Wert angeben, es soll alles seine Richtigkeit haben.

Ich kann nur das Gespann nicht offiziell schätzen lassen, da ich sehr viel privat daran gemacht habe und so eine Wertsteigerung hatte. Diese Wertsteigerung sehe ich aber nicht ein, teuer zu versteuern, schließlich gab es dafür auch keine geschägftlichen Ausgaben. Darum benötige ich einen ungefähren Verlust für diese 3 Jahre.

Gruß Axel

17. Februar 2010 12:44

Keusen hat geschrieben:Das FA will von Dir doch nen fiktiven Verkaufspreis am freien Markt sehen

Also ich würde erst mal sehen was das Solomopped noch wert ist
dann den geschätzten Neupreis des Gespannumbaus nehmen und
den auf 8-10 Jahre verteilen und dann sehen was der Umbau noch
wert ist, dann die erforderlichen Arbeiten Scheibe TüV Reifen und
womögliche Schäden ;-) etc. in Abzug bringen, dann noch 10 %
Abzug für Verlust wg. Verkauf im Winter bist Du bei einem glaub
würdigen Wert fürs FA, denn nix anderes wollen die ja hören,
und dann lässt sich dass notfalls noch verhandeln ( z.B. die 10%
Abzug für Winterverkauf, da Du das Mopped ja behälst )

Wichtig für die FA ler ist doch dass die Rechnung für die nachvollziehbar
bleibt

Hoffe etwas geholfen zu haben

Grüße

Eugen j.keusen


Hallo Eugen,

auch Dir besten Dank für den Tip.

Wenn ich so rechen, dann liege ich beim Solo momentan bei Euro 4.500,-, allerdings vom Händler.
Der Gespannumbau wird so bei Euro 12.000,- liegen (mal geschätzt). Wenn ich den jetzt aber nur auf 10 Jahre runterrechne, bleibt nichts mehr .....

Gruß Axel

17. Februar 2010 13:04

Warum gehst du nicht her und machst mit jemandem deines Vertrauens einen fiktiven Kaufvertrag mit einem Preis der dir passt und etwas realistisch erscheint? Darin könnte man auch Schäden und Erhaltungszustand festhalten und diesen Betrag dann einfach buchen. Ich glaub nicht daß das die Raubriter nachprüfen.
Gruß Jürgen

17. Februar 2010 13:12

Hallo Jürgen,

das wäre natürlich das einfachste. Keine Ahnung, wie sowas dann aber angesehen wird, wenn das Fahrzeug dann weiterhin auf mich läuft, die Fahrzeugsteuer wird ja auch vom Finanzamt kassiert. darum kommt das für mich nicht in Frage. Und realistisch sollte der Preis trotzdem sein, glaubt ja sonst keiner. Daher auch die Frage hier nach einem realistischen Preis.

Gruß Axel

17. Februar 2010 13:36

Ich würde alle Reparaturen auf Firmenkosten machen lassen. Die Vorsteuer geltend machen, die Kosten gewinmindernt in das Rechnungswesen bringen.

Anschaffungskosten 9.900,00
Degressive Abschreibung 4 Jahre (veranschlagte Nutzungsdauer) a´25 % vom jeweiligen Restwert = Buchwert. (In deinem Fall 3 Jahre)
Damit würde ich es mal versuchen. Eventuell vergleichbare Angebote
z.B. bei Mobile suchen.

17. Februar 2010 14:01

Hay Axel ich hab ein Auto gekauft das auch von einer Fa. stammte da haben wir auch den Preis runtergeschrieben und im Vertrag einen nicht reparierten Unfallschaden festgehalten. Für mich wars interessant, Mwst gespart und etwas mehr, und der Verkäufer konnte so einen guten Verlust buchen und hatte noch etwas Schwarzgeld. Den Fiskus hats nicht gejuckt. Die hätten viel zu tun wenn die alles kontrollieren wollten. Zur Zeit sind die eh mehr hinter den Großen Steuersündern hinterher.
Gruß Jürgen

17. Februar 2010 14:14

mikimik hat geschrieben:Ich würde alle Reparaturen auf Firmenkosten machen lassen. Die Vorsteuer geltend machen, die Kosten gewinmindernt in das Rechnungswesen bringen.


Funktioniert leider nicht mehr, da das Moped zum 31.12.09 rausgenommen wird. Sonst gibt es eine Rumrechnerei, wenn ich das jetzt noch 4 Monate behalte, um es reparieren zu lassen.

Gruß Axel

17. Februar 2010 16:03

fur dein bestes reicht ja nur die wert vom mopped, gespann ist wie du selber schreibst abgeschrieben... :wink:
steuer zahlen kannst du genugend, fur alles und noch was... :(

17. Februar 2010 16:25

Hallo,

habe jetzt noch den Gespannhändler meines Vetrauens am Telefon gehabt. Wenn ich mit 15% Verlust je Jahr rechne, dann komme ich sehr gut mit den Werten hin, egal ob ich meinen Kaufpreis Anfang 2007 nehme oder den Neuwert 1996.

Beide Male komme ich auf rund 5.500,-, von denen ziehe ich dann die fälligen Reparaturen ab. Dann bleiben so 4800,- übrig.

Gruß Axel

17. Februar 2010 16:31

Frage Deinen Steuerberater, dafür ist er da. Stichwort "Restbuchwert".

Meins ist auch Firmenfahrzeug, bei einer Dnepr Bj 82 ist das nicht so ein Problem 8)

17. Februar 2010 16:47

scheppertreiber hat geschrieben:Frage Deinen Steuerberater, dafür ist er da. Stichwort "Restbuchwert".

Meins ist auch Firmenfahrzeug, bei einer Dnepr Bj 82 ist das nicht so ein Problem 8)


Das funktioniert aber hinten und vorne nicht, denn 2000,- nimmt kein Finanzamt ab. Vor allem wenn es vor 3 Jahren noch 10.000,- gekostet hat. Habe keine Lust, wegen sowas die Prüfer im Büro stehen zu haben.

Gruß Axel

17. Februar 2010 16:52

Wie gesagt -> StB (dafür gibt es die).

Ich glaube, Pkw werden über 5 Jahre abgeschrieben (weiß nicht, habe keinen).
Dann wären noch 2/5tel anzusetzen.
Dann noch die Vorsteuer ...

Ich kann Dir nur dringend raten, das mit Deinem Stb zu besprechen
(nicht das FA fragen !).

17. Februar 2010 17:03

Wie oben schon gesagt, Restbuchwert heißt nicht das Gleiche wie reeller Wert. Habe das natürlich mit meinem StB besprochen.

Und ich kann keine Restbuchwert ansetzen, weil es den z.B. in 1 Jahr nicht mehr gibt. Dann läge der Buchwert bei Euro 1,-, glaube kaum, dass da das Finanzamt mitspielt.

Auch ein Auto ist nach der Abschreibung noch was wert und darf nicht für 1,- ins Privatvermögen gehen. Schön wäre es, wenn es gehen würde. Klar kann man es machen, ist nur die Frage, wann die Jungs vom FA dann mal reinschauen. Und da habe ich keine Lust zu, habe bisher alles ordentlich gemacht und so soll es auch bleiben. Nutzt mir nichts, wenn ich in 3 Jahren dann Steuern nachzahlen muss, dann habe ich nichts gespart.

Gruß Axel

17. Februar 2010 17:08

3 Jahre plus das laufende. Danach dürften sie nur noch bei Vorliegen des
Verdachts einer konkreten Straftat kontrollieren.

Der Motor ist defekt, verkaufe es als "Bastelfahrzeug" an einen Bekannten ...

17. Februar 2010 17:27

trikeflieger hat geschrieben:Wie oben schon gesagt, Restbuchwert heißt nicht das Gleiche wie reeller Wert. Habe das natürlich mit meinem StB besprochen.

Und ich kann keine Restbuchwert ansetzen, weil es den z.B. in 1 Jahr nicht mehr gibt. Dann läge der Buchwert bei Euro 1,-, glaube kaum, dass da das Finanzamt mitspielt.

Auch ein Auto ist nach der Abschreibung noch was wert und darf nicht für 1,- ins Privatvermögen gehen. Schön wäre es, wenn es gehen würde. Klar kann man es machen, ist nur die Frage, wann die Jungs vom FA dann mal reinschauen. Und da habe ich keine Lust zu, habe bisher alles ordentlich gemacht und so soll es auch bleiben. Nutzt mir nichts, wenn ich in 3 Jahren dann Steuern nachzahlen muss, dann habe ich nichts gespart.

Gruß Axel


Du nimmst das Gespann aus dem Geschäft raus und fährst es Privat weiter, Halter bleibts weiter du ?!
Wo ist das Problem

Bei mir hat das Finanzamt mitgespielt.

17. Februar 2010 17:29

scheppertreiber hat geschrieben:3 Jahre plus das laufende. Danach dürften sie nur noch bei Vorliegen des
Verdachts einer konkreten Straftat kontrollieren.

Der Motor ist defekt, verkaufe es als "Bastelfahrzeug" an einen Bekannten ...


Oder Familienmitglied

17. Februar 2010 19:01

Hallo lieber Axel,

das Steuerrecht wurde nicht zum Nachteil geändert, sondern nur die private Nutzung und ggfs. Versteuerung mit 1% des Listenpreises auf alle Fahrzeuge, die privat genutzt werden, erweitert. Ggfs sind bei einer betrieblichen Nutzung unter 50% sogar die tatsächlichen Kosten als Entnahme anzusetzen. Da diese Regelung des BMF-Schreibens vom 18.11.2009 für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2009 anzuwenden ist, ist die Entnahme zweckmäßig. Es besteht jederzeit die Möglichkeit über DAT das Fahrzeug schätzen zu lassen, wobei der Händlereinkaufspreis nicht der richtigte Wert wäre. Im übrigen leben die Finanzbeamte nicht mehr auf den Bäumen und fahren vielleicht ja auch selber Gespann ;-) .
Mit freundlichem Gruß
Jürgen

18. Februar 2010 06:51

Hallo
ja ja die Finanzen und die gute Steuer :wink:

pro gefahrenen Winter Kaufpreis minus 1000 €
20 tkm minus 1 tkm
und der Wert liegt bei dann 5-6ooo €

so könnt ich mir ne Errechnung des Wertes vorstellen
:)
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