1. November 2010 21:38
1. November 2010 21:48
1. November 2010 22:59
kommmschmit hat geschrieben:...Den Ersten den ich angefahren hatte bei meiner Ältesten konnte man locker überblicken: Etwa die größe von 3 Fußballfeldern.![]()
2. November 2010 12:00
2. November 2010 12:35
Lille hat geschrieben:kommmschmit hat geschrieben:...Den Ersten den ich angefahren hatte bei meiner Ältesten konnte man locker überblicken: Etwa die größe von 3 Fußballfeldern.![]()
Na klasse - unser hat die Größe EINES Fußballplatzes...![]()
Kostenpunkt übrigens 7€ / 0,5h
2. November 2010 13:08
2. November 2010 13:29
2. November 2010 13:38
Wir bieten derzeit keine Trainingsmöglichkeiten für eigene Fahrstunden an.
2. November 2010 15:26
2. November 2010 15:47
Keusen hat geschrieben:Ne im Ernst, da muss es besseres geben, selbst wenn
man ne Strecke hinfahren muss, ...
2. November 2010 15:48
Lille hat geschrieben:Kuckst Du:Wir bieten derzeit keine Trainingsmöglichkeiten für eigene Fahrstunden an.
2. November 2010 15:54
Crazy Cow hat geschrieben:... zwei Leute aus ihrem neuen Benz. Bei denen war nach deutschen Recht sicher alles in Ordnung.
Sie trugen aber in ihren Gesichtern und ihrer Statur die ganze Geschichte und das Elend des frühen letzten Jahrhunderts.
*Nein, sie stiegen nicht, liessen sich halb fallen, stützten einander während sie nach ihren Krücken griffen.
Wo fängt Verantwortung an, wo hört Recht auf?
2. November 2010 16:25
Slowly hat geschrieben:Na warte :oops:
2. November 2010 18:50
Crazy Cow hat geschrieben:
Ich würde mir übrigens einen Sportflugplatz suchen, wenn ich üben wollte.
Vereinsgelände ist Privatgelände, auch wenn es von der öffentlichen Hand gepachtet ist. Natürlich jedesmal am Tower fragen.
3. November 2010 02:13
3. November 2010 07:17
4. November 2010 15:05
4. November 2010 15:53
Fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge, die ohne eine Fahrerlaubnis („fahrerlaubnisfrei“) geführt werden dürfen, sind langsame Kraftfahrzeuge mit geringer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH). Der Fahrer muss mit ihrer Bedienung vertraut sein und mindestens 15 Jahre alt sein (Ausnahme: Krankenfahrstuhl).
Folgende Kraftfahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei:
motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzig, Elektroantrieb, Leermasse max. 300 kg, zulässige Gesamtmasse maximal 500 kg, Breite maximal 110 cm, Heckmarkierungstafel) bis maximal 15 km/h bbH
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (zum Beispiel Traktor) bis maximal 6 km/h bbH, auch mit Anhängern
selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger) bis maximal 6 km/h bbH
Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler) bis maximal 6 km/h bbH
einachsige, von Fußgängern an Holmen geführte Zug- und Arbeitsmaschinen (z. B. Einachsschlepper)
4. November 2010 16:35
4. November 2010 18:59
4. November 2010 19:35
Stephan hat geschrieben:Naja, beim Eggen wird nicht unbedingt gerast. Und am Feldesrand holt ihn
dann Mutti wieder ab. . .
4. November 2010 20:47
4. November 2010 21:11