Alles zu Kupferwürmern, Akkus, Lichtmaschinen ...
Antwort erstellen

xenon licht

16. November 2010 21:06

hallo zusammen

hat jemand von euch erfahrung mit umbau kit für xenon licht. sind diese zu empfehlen und welche bringen die umbauten den angepriesenen effekt, usw...

danke mal gruß Frank

16. November 2010 21:42

Ich habe das in beiden Gespannen, Effekt..TIPPOTOPPO, abba: Keine TÜVE, Licht im Dustern ist der Hammer, ich war schon mit beiden mehrer male beim TÜV, keine Fragen und fertig, stell es etwas tiefer, gehe nicht über 6000 Kelvin und alles wird gut. Wenn dann kaufe slimline Steuergräte, wegen wenig Platz. Ansonsten einbauen und Spass haben im Dunkeln zu fahren

Gruß

Andreas

17. November 2010 07:06

hallo frank,
andreas hat's schon geschrieben - geiles licht aber nix mit TÜV;
im FJ-Forum hat vor einiger zeit einer geschrieben, daß er nun "erwischt" wurde; gab ein paar punkte und nen dreistelligen euro-betrag an strafe; :rock: der hat nun wieder zurückgerüstet ...
kann sein, daß die grüne front in der richtung langsam sensibilisiert wird; solange immer nur einige wenige mit xenon-licht rumfahren, fällt's nicht in's gewicht, aber wenn sich's häuft, werden die jungs anscheinend aufmerksamer :roll:
cu
muli

17. November 2010 09:29

Die Lichtrfarbe 6000 K ist auch zu bläulich, 4300 ist weiß,leicht gelblich, bringt gutes Licht ( besser als 6000K) und ist wegen dem Gelbanteil als Xenon nicht gleich erkenntlich. Ich fahre es schon seit Monaten und keine Beanstandungen, Bin sogar hinter einem Streifenwagen längere Zeit gefahren und ihn dann auf freier Sztrecke überholt :grin:

17. November 2010 09:39

Warum mag der TÜV das nicht zulassen ?

17. November 2010 10:26

Danke mal für eure antworten. bezügl. lichtausbeute hört es sich gut an :grin: bezügl. nicht tüv fähig und strafen usw. eher nicht :(

gruß Frank

17. November 2010 10:34

scheppertreiber hat geschrieben:Warum mag der TÜV das nicht zulassen ?


Die lassen das schon zu. Aber nur, wenn eine automatische Leuchtweitenregulierung eingebaut ist.

17. November 2010 10:53

übrigens, der TÜV lässt es zu aber nur für das Fernlicht, für das Abblendlich muß, wie schon bemerkt, die Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferwischwaschanlage vorhanden sein.
Allerdings ist die Veränderung beim Gespann durch Bodenwellen nicht so frapierend wie beim "weichen" PKW. Es gibt sogar ein Fabrikat (PKW) ich glaube es ist der Matra, wo keine Leuchtweitenregulierung gefordert wird, weil der einen Mittelmotor hat und somit stabiler zur Fahrbahnebene bleibt. So vergleichbar mit einem Gespann.
:idea:

17. November 2010 11:37

Ganz so einfach ist das nicht, Leuchtweiten Regulierung, Scheinwerfer Reinigungsanlage und last but not least der Scheinwerfer himself muß für Xenon geeignet sein. Ein jeder weiß das helleres Licht ein Plus an Sicherheit darstellt, dewegen wirds wohl vom TÜV bei der HU geduldet, aber ein anrecht auf Eintragung besteht keines. Als das ganze anfing ca. 4 Jahre her, konnte man für ganz kurze Zeit das Licht eingetragen bekommen, aber wie alles im Leben endete diese Möglichkeit sehr bald.


Gruß

Andreas

Re: xenon licht

18. November 2010 07:31

Gelbe Gefahr hat geschrieben:hallo zusammen

hat jemand von euch erfahrung mit umbau kit für xenon licht. sind diese zu empfehlen und welche bringen die umbauten den angepriesenen effekt, usw...

danke mal gruß Frank


Die gute Nachricht:
Es geht und ist legal machbar!

Die schlechte Nachricht:
Du brauchst einen neuen, für Xenon zugelassenen Scheinwerfer. Er muß nach ECE/R 98 geprüft und zugelassen sein (erkennt man an der Nr auf dem Scheinwerferglas, ist also jederzeit auch ohne große Sachkenntnis durch jeden prüfbar).

Die Vorschriften findest Du hier:
ECE Richtlinien online
Für Motorräder und damit dann auch Gespanne ist ECE/R 53 maßgeblich.
ECE/R 53 online
Dazu gibt es eine Ergänzung um ECE/R 98 als zugelassenen Scheinwerfertyp
http://www.unece.org/trans/doc/2009/wp29/ECE-TRANS-WP29-2009-23e.pdf

Es ist also nicht ganz billig....

Von den Umbaukits würde ich die Finger lassen. Nicht nur wegen der Unzulässigkeit dieser Kits, die doch recht teuer werden kann (stellt Euch mal einen Unfall vor bei dem die Gegenpartei behauptet durch Euch geblendet worden zu sein... da wären die 120 Euro & 3 Punkte günstig dagegen), sondern auch wegen der falschen Anordnung der Lichtquelle im Reflektor. Da der Lichtbogen in einer Xenonlampe ganz anders angeordnet ist als die Glühwendel dürfte die Verteilung des Lichtes auf der Strasse ziemlich mies sein.

ABER wenigstens kann man die immer wieder behauptete Forderung von Scheinwerferreiningungsanlagen vergessen. Auch die Forderung nach automatischer Leuchtweitenregulierung kann man erstmal vergessen.
Wer das behauptet nimmt die Forderung für KFZ mit mehr als 4 Rädern und Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit > 25 km/h(also StVZO §50 Abs. 10 und die ähnliche Anforderung aus ECE/R 48 ).
Diese gelten aber nicht für Motorräder. siehe oben


Und Eintragungen, die den Vorschriften nicht entsprechen, helfen einem rein gar nichts. Die sind jederzeit widerrufbar. Soll schon mehrfach geschehen sein.

Also, wenn es Dir die nicht unbeträchtliche Ausgabe für einen zugelassenen Scheinwerfer wert ist, dann steht dem wenig entgegen.

Grüße

Jens

P.S. Leider ist aber immer noch kein Abblendlicht am Beiwagen zulässig. :(

Re: xenon licht

19. November 2010 06:28

hallo jens

willi-jens hat geschrieben:...
Die gute Nachricht:
Es geht und ist legal machbar!

Die schlechte Nachricht:
...


na dann wird das auch langsam klarer wie die "Blau-Weißen" das hinbekommen haben; hatte immer die vermutung, daß da vieles über vitamin B und flugreisen nach Rio de Janeiro gelaufen ist :roll:

willi-jens hat geschrieben:...
Die Vorschriften findest Du hier:
ECE Richtlinien online
Für Motorräder und damit dann auch Gespanne ist ECE/R 53 maßgeblich.
ECE/R 53 online
Dazu gibt es eine Ergänzung um ECE/R 98 als zugelassenen Scheinwerfertyp
http://www.unece.org/trans/doc/2009/wp29/ECE-TRANS-WP29-2009-23e.pdf
...


sag mal - du hast doch diese vorschrift unterm kopfkissen liegen, oder ? :D
da war doch schon mal was, wo du was über diese europäischen vorschriften belegen konntest ...
ohne das jetzt gelesen habe, sage ich mal stellvertretend THANX für deine bemühungen ;)

willi-jens hat geschrieben:...
Es ist also nicht ganz billig....
...


vorstellbar wäre ja ein gebrauchter scheinwerfer jener BMW's, die den eingebaut hatten; was die optik dann allerdings betrifft, muß man dann sehr tolerant sein :D

willi-jens hat geschrieben:...
Von den Umbaukits würde ich die Finger lassen. Nicht nur wegen der Unzulässigkeit dieser Kits, die doch recht teuer werden kann
...


*yepp* dann doch besser zusatzscheinwerfer an's motorrad

willi-jens hat geschrieben:...
Da der Lichtbogen in einer Xenonlampe ganz anders angeordnet ist als die Glühwendel dürfte die Verteilung des Lichtes auf der Strasse ziemlich mies sein.
...


sie wird sicher nicht optimal sein; aber nach all dem was man bisher lesen konnte, scheint die höhere lichtmenge diesen nachteil mehr als auszugleichen
cu
muli

Re: xenon licht

19. November 2010 07:59

muli hat geschrieben:hallo jens

willi-jens hat geschrieben:...
Die gute Nachricht:
Es geht und ist legal machbar!

Die schlechte Nachricht:
...


na dann wird das auch langsam klarer wie die "Blau-Weißen" das hinbekommen haben; hatte immer die vermutung, daß da vieles über vitamin B und flugreisen nach Rio de Janeiro gelaufen ist :roll:


Sagen wir so, die entsprechende Vorschriften waren Normalsterblichen erst einiges später zugänglich....

muli hat geschrieben:
willi-jens hat geschrieben:...
Die Vorschriften findest Du hier:
ECE Richtlinien online
Für Motorräder und damit dann auch Gespanne ist ECE/R 53 maßgeblich.
ECE/R 53 online
Dazu gibt es eine Ergänzung um ECE/R 98 als zugelassenen Scheinwerfertyp
http://www.unece.org/trans/doc/2009/wp29/ECE-TRANS-WP29-2009-23e.pdf
...


sag mal - du hast doch diese vorschrift unterm kopfkissen liegen, oder ? :D
da war doch schon mal was, wo du was über diese europäischen vorschriften belegen konntest ...
ohne das jetzt gelesen habe, sage ich mal stellvertretend THANX für deine bemühungen ;)


Na ja :roll: , die Vorschriften habe ich mir sagen wir einmal nicht ganz uneigennützig durchgelesen :wink: ;-)


muli hat geschrieben:
willi-jens hat geschrieben:...
Es ist also nicht ganz billig....
...


vorstellbar wäre ja ein gebrauchter scheinwerfer jener BMW's, die den eingebaut hatten; was die optik dann allerdings betrifft, muß man dann sehr tolerant sein :D


Da muß man dann aber vieeeeel Platz in der Verkleidung haben und ohne Verkleidung wird es wohl "gewöhnungsbedürftig" oder schlimmer...
Oder aber das ganze Verkleidungsoberteil übernehmen. :?

Besser optisch verträglich und vom Platz her viel einfacher darstellbar dürfte eine Verwendung von Projektionsscheinwerfern sein.
Da paßt einer oder sogar zwei dieser Scheinwerfer in die Abmaße der Originalscheinwerfer und mit einer Scheinwerferblende dürfte der Einbau nicht sooo kompliziert sein.
Von Hella gibt es da gute Lösungen, aber nicht ganz billig:
Hella 90mm Premium Bi-Xenon
oder noch ein wenig kleiner und etwas günstiger von shinyo:
shinyo Bi-Xenon
shinyo Bi-Xenon mit Gehäuse (für Naked Bikes sicherlich eine gute Lösung)




muli hat geschrieben:
willi-jens hat geschrieben:...
Von den Umbaukits würde ich die Finger lassen. Nicht nur wegen der Unzulässigkeit dieser Kits, die doch recht teuer werden kann
...


*yepp* dann doch besser zusatzscheinwerfer an's motorrad

willi-jens hat geschrieben:...
Da der Lichtbogen in einer Xenonlampe ganz anders angeordnet ist als die Glühwendel dürfte die Verteilung des Lichtes auf der Strasse ziemlich mies sein.
...


sie wird sicher nicht optimal sein; aber nach all dem was man bisher lesen konnte, scheint die höhere lichtmenge diesen nachteil mehr als auszugleichen
cu
muli

Unser Auge ist da ein ziemlich unzuverlässiger Indikator, weil es sich von hellen Flecken ganz leicht täuschen läßt auf die Aussage "insgesamt wesentlich heller"
Außerdem muß man sich ja fragen wohin der Rest des Lichtes streut...
Womit man wieder bei der Frage ist ist das sparen von vielleicht 300 Euro das Risiko bei einem evtl. Unfall wert ist. Die Überlegung muß jeder selber treffen.

Grüße

Jens
Antwort erstellen