Auf meine Anfrage beim Bundesministerium für Verkehr habe ich folgende Antwort bekommen ( aus ein paar Sätzen, trotz des Amtsdeutsches geht aber hervor, was ich wissen wollte):
Sehr geehrter Herr xxx, 
vielen Dank für Ihre Mail. 
** 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt: 
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf 
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang 
II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über 
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre 
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die 
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden 
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).* 
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, 
bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für 
alle Kraftfahrzeuge. 
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft 
bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 
Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder 
und Motorroller.   
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich 
auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen 
zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für 
anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 
92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist 
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für 
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich 
ist, unschädlich. 
Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen 
demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte 
nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die 
Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem 
oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als 
normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im 
allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, 
die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei 
normalen Reifen der Fall ist. 
Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den 
genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere 
Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt 
für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, 
dass die Teilnahme bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern 
unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird 
daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet 
sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu 
fahren. 
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010 
vom 26.11.2010 unter folgendem Link: 
http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Pressemit ... list%253D2 
Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des 
Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link: 
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Katja Schulz 
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 
- Politische Planung und Kommunikation - 
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst 
Invalidenstraße 44 
10115 Berlin 
Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060 
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942 
E-Mail: 
buergerinfo@bmvbs.bund.de 
Internet: 
www.bmvbs.de 
			Kurt,  jetzt ohne dem roten K100-Gespann-aber mit Freunden weiter unterwegs.