Auf meine Anfrage beim Bundesministerium für Verkehr habe ich folgende Antwort bekommen ( aus ein paar Sätzen, trotz des Amtsdeutsches geht aber hervor, was ich wissen wollte):
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Mail.
** 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang
II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder
und Motorroller.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich
auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen
zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für
anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie
92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
ist, unschädlich.
Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen
demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die
Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem
oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als
normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im
allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet,
die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei
normalen Reifen der Fall ist.
Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den
genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere
Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt
für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht,
dass die Teilnahme bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern
unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird
daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet
sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu
fahren.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010
vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Pressemit ... list%253D2
Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des
Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Katja Schulz
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail:
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet:
www.bmvbs.de
Kurt, jetzt ohne dem roten K100-Gespann-aber mit Freunden weiter unterwegs.